Einführung des neuen Schweizer Passes 10
Elektronische Pässe – auch E-Pässe oder biometrische Pässe genannt – werden derzeit weltweit eingeführt. 60 Staaten stellen heute bereits solche Pässe aus. Die USA verlangen einen solchen Ausweis für die visumsfreie Einreise.
Um die Reisefreiheit von Schweizerinnen und Schweizern auch in Zukunft zu gewährleisten und den hohen Sicherheitsstandard des Schweizer Passes zu halten, haben Bundesrat und Parlament beschlossen, den E-Pass auch in der Schweiz definitiv einzuführen, und zwar auf den 1. März 2010. Damit werden die für Schengen-Staaten verbindlichen Normen umgesetzt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen, am 17. Mai 2009 nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage an.
Der neue Pass 10
Ab 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, den Pass 10. Er kann bereits ab dem 24. Februar 2010 beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen.
Zwischen dem 15. und 24. Februar 2010 wird es aufgrund der erforderlichen Systemumstellungen für eine kurze Phase nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 zu beantragen.
Die heutigen Passmodelle – der Pass 03 ohne und der Pass 06 mit elektronisch gespeichertem Foto – bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Sie können jedoch nur noch bis zum 15. Februar 2010 beantragt werden.
Antworten auf Fragen zum Pass erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 820 008.